Mit dem Drahtfunk bestand erstmalig die Möglichkeit die Telefonanschlussleitung mehrfach auszunutzen, indem man diese auch für Rundfunkübertragung mitnutzte. Es gab den niederfrequenten und den hochfrequenten Drahtfunk. Beim niederfrequenten Drahtfunk wurde das Programm direkt über Verstärker zum Empfänger geleitet. Es war nur eine Rundfunkübertragung über die Fernsprechanschlussleitung möglich. Ebenso konnte nicht gleichzeitig das Radioprogramm abgehört und ein Telefonat geführt werden, d.h. telefonierte man, wurde der Drahtfunk abgeschaltet. Im hochfrequenten Drahtfunk hingegen wurden die Rundfunkprogramme unter Nutzung von Trägerfrequenzen über die Anschlussleitung, sprich Kabel oder Freileitungen, und nicht wie bei klassischen Rundfunksendern über die Atmosphäre übertragen. Drahtfunk war weitestgehend frei von atmosphärischen Störungen und konnte von Störsendern, usw. nicht beeinflußt werden. Drahtfunkteilnehmer waren die einzigen, die diesen Dienst nutzen konnten.

Der Drahtfunk wurde Mitte der 1930er Jahre bei der Deutschen Reichspost eingeführt. Jedoch nicht flächendeckend, sondern meist in Großstädten und den dazugehörigen umliegenden Gebieten. Die ersten Versuche des hochfrequenten Drahtfunks fanden ab 1935 in Berlin und Hamburg statt; offiziell eingeführt wurde dieser Dienst erst ab 1938. In Bereich der Oberpostdirektion Bremen in den Ortsnetzen Bremen, Emden, Oldenburg, Osnabrück, Westerstede und Wilhelmshaven erst ab 1940, im Ortsnetz Bremerhaven sogar erst im Jahre 1953. Der Drahtfunk war auch noch nach dem 2. Weltkrieg in Betrieb. Eingestellt wurde der Drahtfunk in der alten BRD am 30. Juni 1963 und in West-Berlin im Jahre 1966. In der Schweiz hingegen wurde der Drahtfunk, der dort „Telefonrundspruch“ hieß, noch bis in die 1990er Jahre genutzt.

Hersteller für die Drahtfunktechnik waren folgenden Firmen: Siemens & Halske, Carl Lorenz AG, TeKaDe und Loewe.

Als Träger für diesen Dienst waren die niedrigen Rundfunkfrequenzen, sprich die Langwelle, am besten. Mit zunehmender Frequenz steigt die Kabeldämpfung, insbesondere bei kleinen Aderndurchmessern, derart an, dass die zu verwendende Sendeleistung wirtschaftlich nicht mehr vertretbar wäre. Außerdem müssten für die Bereitstellung eines ausreichend großen Empfangspegels beim Teilnehmer unzulässig hohe Sendepegel angewendet werden.

Genutzt wurden die Trägerfrequenzen 160, 210 unf 250 kHz; diese entsprechen den Wellenlängen 1875, 1428 und 1205 Metern, Somit konnten drei verschiedene Programme und ein niederfrequentes Telefonat übertragen werden, ohne daß diese sich gegenseitig beeinflußt haben. Der geringste Abstand der Drahtfunkträgerfrequenzen zueinander sollte mindestens 30kHz (im Gegensatz zu Rundfunksendern, welche einen Frequenzabstand von mindestens 9 kHz hatten) betragen. Aus diesem Grunde war für die Seitenbänder eine wesentlich höhere Bandbreite gegeben. Somit konnte auch besonders hochwertige Musik übertragen werden.

Das nachfolgende Bild zeigt unser Drahtfunksendeamt, welches wir bei uns im Museum aus Originalkomponenten gebaut haben. Als Vorlage dazu diente ein Originalfoto eines Drahtfungsendeamtes.

Auf den nun folgenden Seiten wollen wir die einzelnen Komponenten des Drahtfunkes beschreiben.